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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

MOUNTME® B2B-Shop und Direktgeschäft mit Unternehmern · b2b.mountme.de

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Überlassung von Mustern zwischen Andreas Barner, handelnd unter MOUNTME®, Edeltraudstraße 80, 81827 München, Deutschland (nachfolgend „MOUNTME“ oder „wir“) und seinen Geschäftskunden, unabhängig davon, ob sie über den B2B-Shop, per E-Mail, Telefon oder in Textform geschlossen werden.
(2) Unser B2B-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Zugang zum B2B-Shop wird nach Prüfung der Unternehmereigenschaft freigeschaltet, etwa anhand des Internetauftritts des Kunden. Im Zweifel können wir weitere Nachweise verlangen. Mit der Registrierung und jeder Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln. Verbraucher verweisen wir auf unseren Shop für Privatkunden.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis von ihnen liefern. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen in Bestellformularen des Kunden.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor; für ihren Inhalt ist unsere Bestätigung in Textform maßgeblich.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

§ 2 Unsere Produkte
(1) MOUNTME stellt Gehäuse und Bauteile im 3D-Druckverfahren aus Kunststoff her, insbesondere aus PETG und anderen Kunststoffen; der Werkstoff ist beim jeweiligen Produkt angegeben. In diese Gehäuse bauen wir zugekaufte, von ihren Herstellern geprüfte und zertifizierte elektrotechnische Komponenten ein, etwa Betriebsgeräte und Transformatoren, Casambi-Funkmodule und DALI-Steuerungen. Die Komponenten werden in dem Zustand verbaut, in dem sie uns vom jeweiligen Komponentenhersteller geliefert werden; wir verändern oder öffnen sie nicht. Bei Casambi-Modulen spielen wir lediglich die aktuelle, vom Hersteller bereitgestellte Firmware auf und prüfen, ob die werkseitige Betriebsart korrekt eingestellt ist.
(2) Der 3D-Druck erzeugt fertigungstypische Merkmale wie sichtbare Schichtlinien, geringe Abweichungen in Oberflächenstruktur, Glanzgrad und Farbton sowie Maßtoleranzen von ± 0,3 mm. Diese Merkmale gehören zur vereinbarten Beschaffenheit, soweit sie Funktion, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
(3) Technische Daten, zulässige Einsatzbedingungen sowie Montage- und Sicherheitshinweise ergeben sich aus Produktbeschreibung, Datenblatt und Montageanleitung. Diese Angaben sind Teil der Beschaffenheitsvereinbarung. Für die Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck des Kunden stehen wir nur ein, wenn wir sie ausdrücklich in Textform bestätigt haben.
(4) Produkte mit Casambi-Funkmodul werden über die App und gegebenenfalls Cloud-Dienste der Casambi Technologies Oy (Finnland) eingerichtet und gesteuert. Für deren Nutzung gelten die Bedingungen von Casambi. Firmware-Aktualisierungen der Module stellt Casambi über die App bereit.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen im B2B-Shop, in Preislisten und Katalogen sind freibleibend und keine verbindlichen Angebote.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Wir können es innerhalb von 5 Werktagen durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung annehmen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
(3) Unsere schriftlichen Angebote sind 30 Tage gültig, sofern darin nichts anderes angegeben ist.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Preise verstehen sich in Euro netto ab Lager München zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und Versand. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hat der Kunde vor Lieferung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Bei Lieferungen in die Schweiz und nach Liechtenstein trägt der Kunde Zölle, Einfuhrabgaben und Abfertigungsgebühren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir können Lieferungen von Vorkasse abhängig machen, insbesondere bei Erstaufträgen, Sonderanfertigungen und Lieferungen ins Ausland. Weitere Zahlungsarten im B2B-Shop: Kreditkarte, PAYPAL.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Viele Produkte werden auf Bestellung gefertigt; die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte.
(2) Sind für die Fertigung benötigte Komponenten trotz rechtzeitig geschlossenen, passenden Einkaufsvertrags vom Zulieferer nicht lieferbar und haben wir dies nicht zu vertreten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten geleistete Zahlungen.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(4) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, auch bei Teillieferungen und auch wenn wir die Versandkosten tragen.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, insbesondere Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Nettowarenwerts je angefangener Woche, höchstens 5 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 6 Warenannahme und Transportschäden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Ware bei Anlieferung angenommen werden kann. Liefern wir an einen vom Kunden benannten Dritten (z. B. Baustelle, Endkunde des Kunden), informiert der Kunde diesen vorab über die nachstehenden Pflichten.
(2) Äußerlich erkennbare Schäden und Verluste sind bei der Ablieferung auf dem Ablieferbeleg konkret zu beschreiben (ein pauschaler Vermerk „unter Vorbehalt“ genügt nicht) und uns unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, mit Fotos anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind uns und dem Transportunternehmen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen (§ 438 HGB).
(3) Beschädigte Verpackungen und Ware sind bis zur Klärung aufzubewahren.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
Es gilt § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Bei Ware, die zum Einbau bestimmt ist, ist die Untersuchung vor dem Einbau durchzuführen.

§ 8 Mängelansprüche
(1) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach § 13.
(2) Aufwendungen für Aus- und Einbau ersetzen wir im gesetzlichen Umfang (§ 439 Abs. 3 BGB), soweit sie angemessen sind und der Kunde uns vor ihrer Entstehung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB.
(4) Keine Mängel sind die in § 2 Abs. 2 beschriebenen fertigungstypischen Merkmale sowie Schäden durch unsachgemäße Installation, Überlast, Betrieb außerhalb der zulässigen Einsatzbedingungen, Eingriffe in das Produkt oder Einbau in ungeeignete Fremdgeräte.
(5) Mängelrücksendungen erfolgen nach Absprache mit uns und unter Angabe der Rechnungsnummer. Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, können wir die Kosten für Prüfung und Rückversand berechnen, sofern der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.

§ 9 Rücknahme mangelfreier Ware und unerwünschte Rücksendungen
(1) Ein Rückgaberecht für mangelfreie Ware besteht nicht. Eine Rücknahme aus Kulanz setzt unsere vorherige Zustimmung in Textform voraus. Sonderanfertigungen, auf Kundenwunsch konfigurierte und bereits eingebaute oder benutzte Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
(2) Für vereinbarte Kulanzrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Nettowarenwerts, mindestens 25 €. Der Kunde trägt die Versandkosten und das Transportrisiko. Gutschriften erfolgen nach Eingang und Prüfung, abzüglich einer Wertminderung für Ware, die nicht originalverpackt oder nicht wiederverkaufsfähig ist.
(3) Unangemeldete, unfreie oder nicht ausreichend verpackte Rücksendungen sowie Sendungen, die keinem unserer Aufträge zugeordnet werden können, können wir zurückweisen. Nehmen wir sie an, berechnen wir die entstandenen Kosten für Annahme, Prüfung, Lagerung und Bearbeitung, pauschal 25 € je Sendung zuzüglich etwaiger Fracht- und Nachnahmekosten; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Erfolgt nach unserer Mitteilung innerhalb von 4 Wochen keine Absprache, senden wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurück.
(4) Sendet der Kunde Ware, die er von anderen Herstellern oder Lieferanten bezogen hat, an uns, gilt Absatz 3 entsprechend. Eine Weiterleitung an Dritte schulden wir nicht.

§ 10 Muster, Leih- und Vorführgeräte
(1) Muster stellen wir nach Vereinbarung als Leihmuster zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist, für 14 Tage ab Zugang (Leihfrist). Leihmuster bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur zur Ansicht, Bemusterung und Vorführung verwendet werden; ein dauerhafter Einbau ist nicht gestattet.
(2) Der Kunde behandelt Leihmuster sorgfältig und sendet sie bis zum Ende der Leihfrist vollständig, unbeschädigt, in der Originalverpackung und auf seine Kosten zurück. Für Verlust und Beschädigung haftet der Kunde ab Zugang bis zum Eingang bei uns.
(3) Wird ein Leihmuster nicht fristgerecht zurückgegeben, können wir es dem Kunden nach einer Erinnerung und Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen zum jeweils gültigen Listenpreis berechnen, da Muster nach Rückgabe wiederverwendet und andernfalls neu gefertigt, beschafft und montiert werden müssen. Gleiches gilt für beschädigte oder unvollständige Muster; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(4) Kaufmuster werden zu den vereinbarten Konditionen berechnet. Für sie gelten die Regelungen dieser AGB zu Mängelansprüchen; ein Rückgaberecht besteht nicht.
(5) Vorserienteile und Muster für Sonderanfertigungen dienen der Abstimmung; Abweichungen der Serie im Rahmen der fertigungstypischen Toleranzen bleiben vorbehalten.

§ 11 Montage, bestimmungsgemäße Verwendung, Nachrüstung
(1) Produkte, die an Netzspannung (230 V) angeschlossen werden, dürfen nur von einer Elektrofachkraft installiert, angeschlossen und geändert werden. Die Montageanleitung und die Sicherheitshinweise sind zu beachten. Die Produkte sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, nur für trockene Innenräume bestimmt.
(2) Einige Produkte sind als Ersatz- oder Nachrüstteil für Leuchten oder Geräte anderer Hersteller bestimmt (z. B. Ersatzdimmer). Der Einbau ist ein Eingriff in das Produkt des anderen Herstellers. Wer den Einbau ausführt, ist dafür verantwortlich, dass er fachgerecht erfolgt und das umgebaute Gerät den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht. MOUNTME ist nicht Hersteller dieser Leuchten oder Geräte und handelt nicht in deren Auftrag; eine Freigabe des jeweiligen Herstellers liegt nur vor, wenn wir dies ausdrücklich angeben. Gibt der Kunde solche Produkte an Endkunden weiter, weist er auf die Notwendigkeit des Einbaus durch eine Elektrofachkraft hin.
(3) Kunststoffgehäuse dürfen keinen höheren Temperaturen, keiner direkten Sonneneinstrahlung und keinen Chemikalien ausgesetzt werden, als in der Produktbeschreibung zugelassen ist, und nicht mit Wärmedämmung abgedeckt werden.

§ 12 Weiterverkauf, Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit
(1) MOUNTME ist Hersteller der unter der Marke MOUNTME® angebotenen Produkte. EU-Konformitätserklärungen und Sicherheitsinformationen stellen wir im B2B-Shop zum Download bereit.
(2) Händler, die MOUNTME-Produkte weiterverkaufen, dürfen Kennzeichnungen, Warn- und Sicherheitshinweise, Montageanleitungen und Typ- oder Chargenangaben nicht entfernen oder verändern und müssen sie an ihre Abnehmer weitergeben. Im Onlinehandel sind die Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) beim Angebot anzugeben.
(3) Der Kunde informiert uns unverzüglich über ihm bekannt werdende Unfälle, Sicherheitsprobleme oder Beanstandungen, die auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten, und unterstützt uns bei Korrekturmaßnahmen und Rückrufen, insbesondere durch Angabe, an welche gewerblichen Abnehmer er welche Chargen geliefert hat.
(4) Bietet der Kunde die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke an oder verändert er sie, übernimmt er insoweit die Pflichten eines Herstellers. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Eigene Pflichten des Kunden als Vertreiber nach dem ElektroG und dem Verpackungsgesetz bleiben unberührt.

§ 13 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware (einschließlich Umsatzsteuer) ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(3) Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, mit anderen Sachen verbunden oder in ein Bauwerk oder Gerät eines Dritten eingebaut, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen. Die Vergütungsforderung des Kunden gegen seinen Auftraggeber tritt er in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab.
(4) Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen geben wir Sicherheiten frei, soweit ihr realisierbarer Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§ 15 Sonderanfertigungen, Schutzrechte
(1) Fertigen wir nach Zeichnungen, Daten oder Vorgaben des Kunden, sichert der Kunde zu, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei. Für die Eignung kundenseitiger Vorgaben haften wir nicht, soweit wir deren Ungeeignetheit nicht erkennen mussten.
(2) Konstruktionen, 3D-Modelle, Druckdateien und Fertigungsparameter bleiben unser Eigentum und unser geistiges Eigentum, auch wenn der Kunde Entwicklungs- oder Werkzeugkosten anteilig trägt. Eine Herausgabe von Druckdateien schulden wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 16 Entsorgung von Altgeräten (ElektroG)
(1) Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet: [● noch nicht zugestellt].
(2) Für Altgeräte aus von uns gelieferten Produkten, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, bieten wir eine zumutbare Rückgabemöglichkeit an: [● Ablauf beschreiben]. [● Alternative nach § 19 Abs. 1 Satz 2 ElektroG: Der Kunde übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte auf eigene Kosten und verpflichtet etwaige gewerbliche Abnehmer entsprechend.]

§ 17 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten technischen und kaufmännischen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung unter www.mountme.de/datenschutz.

§ 18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist München, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

München, 01.10.2026